
Der Dritte Markt ist ein geregelter Markt, der von der Bundeswertpapieraufsicht überwacht wird. Die Zulassungsvoraussetzungen für diesen Markt sind im Börsegesetz definiert.
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Im Dritten Markt notieren Wertpaiere, die weder zum Amtlichen Handel noch zum Geregelten Feriverkehr zugelassen sind. Der Dritte Markt ist ein ungeregelter Markt mit im Börsegesetz definierten Zulassungsvoraussetzungen. In der Marktsegmentierung der Wiener Börse werden diese Beteiligungswerte im Segment other listings.at gehandelt.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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